Fliegen lernen
Motorfliegen
Derzeit können sie im LSV-Wittlage auf zwei Arten motorisiert in die Luft kommen.
- Der erste Weg setzt eine abgeschlossene Segelflugausbildung vorraus. Danach kann man sich in die Segelfluglizenz nach einer Praktischen und Theoretischen Ausbildung und Prüfung die Berechtigung für den Motorsegler eintragen. Danach darf man Reisemotorsegler (TMG = Tourig Motor Glider) fliegen. Diese erkennt man leicht an den langen Tragflächen und das K im amtlichen Kennzeichen. Bsp.: D-KABC.
Mit der TMG Lizenz kann man nach kurzer Schulung und Prüfung auch die Berechtigung zum UL-Fliegen erwerben.
Die Motorseglerausbildung wird im Verein auf dem Muster "Diamond HK36" durchgeführt.
- Die zweite Art ist eine Ausbildung auf dem Ultraleicht Flugzeug (UL). Der LSV hat im Jahr 2010 ein neues UL-Angeschaft vom Typ C42. Dieses Flugzeug eignet sich zur Schulung, daher ist ab sofort diese Art des Fliegens im Verein zu erlernen. Für die UL-Lizenz ist keine vorherige Ausbildung notwendig. Dies Ausbldung kann mit 16 Jahren begonnen werden, die Fluglizenz kann mit 17 Jahren erworben werden.
Ausbildung für Aerodynamisch gesteuerte Ultraleichtflugzeuge
Die Ausbildung kann bereits mit 16 Jahren erfolgen. Die Ausbildung ist im LSV-Wittlage kostenlos, es muss lediglich der normale Mitgliedsbeitrag gezahlt werden und die anfallenden Flugkosten. (s. #Gebührenordnug).
Folgende Unterlagen müssen eingereicht werden:
- ausgefüllter Aufnahmeantrag
- Nachweiß über abgeschlossenen Kurs"Sofortmaßnahmen am Unfallort" z.B. Führerschein
- Polizeiliches Führungszeugniss zur Vorlage beider Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr-Geschäftsbereich Oldenburg– Abt. Luftfahrt
- Tauglichkeitszeugniss
Theorie
- Luftrecht
- Flugfunk
- Navigation
- Meteorologie
- Technik (und pyrotechnische Einweisung)
- Verhalten in besonderen Fällen (inkl. Menschliches Leistungsvermögen)
Praxis
- 30 h Flugzeit auf aerod. gest. UL, davon mind. 5 h Alleinflugzeit.
- Starts und Landungen auf verschiedenen Flugplätzen. Außenlandeübungen mit Fluglehrer.
- Mind. zwei Überlandflüge (> 200 km mit Zwischenlandung) sowie die theoretische und praktische Einweisung in besondere Flugzustände und in das Verhalten bei Notfällen.
Ausbildung zur TMG-Lizenz (Motorsegler)
Die sogenannte Klassenberechtigung Motorsegler (TMG = Touring Motor Glider) setzt den Erwerb des Segelflugscheins (PPL-C) voraus. Ein direkter Erwerb des Motorseglerscheins ist nach den derzeitig geltenden Vorschriften leider nicht möglich. Die Motorseglerausbildung kann ab einem Alter von 16 Jahren beginnen. Die Klassenberechtigung TMG wird frühestens ab einem Alter von 17 Jahren in den Segelfugschein eingetragen.
Durch den vorhandenen Segelflugschein ist in der Theroie nur eine Ergänzugsprüfung notwending.
Theorie
- Navigation
- Technik (und pyrotechnische Einweisung)
- Verhalten in besonderen Fällen
Praxis
- 10 Flugstunden
- 20 Starts und Landungen
- 280km Überlandflug mit und ohne Fluglehrer
Interesse?
Haben wir ihr Interesse geweckt? Oder haben Sie noch Fragen? Dann kommen sie am Flugplatz vorbei, schreiben Sie eine Mail an info@lsv-wittlage.de .